Bereits vor 4 Jahren, am Ende der schwarz/gelben Koalition, die mit dem Rauswurf der FDP aus dem Bundestag endete und in eine große Koalition aus SPD/CDU und CSU münden sollte, habe ich mich mit den Ergebnissen der Regierungskoalition und der Opposition in der abgelaufenen Legislatur beschäftigt (vgl. Rosige Zeiten 146, „Die große Leere“). Dies soll hier nun für die vergangene Legislatur der Jahre 2013 bis 2017 geschehen.
Die Ausgangslage in der Regierungskoalition war klar:
Die Union (CDU und CSU) tolerierte Lesben und Schwule allenfalls als monogame, dem heterosexuellen Mainstream angepasste Form im Rahmen Eingetragener Lebenspartnerschaften (vgl. Rosige Zeiten 147, Parteiencheck zur Bundestagswahl). Notwendige Anpassungen im Adoptionsrecht wurden von ihr nicht thematisiert. Änderungen in den Rechten für intergeschlechtliche Menschen oder gar die Änderung des Transsexuellengesetzes waren im Wahlprogramm 2013 nicht vorgesehen.
Im Gegensatz dazu forderte die SPD, die Öffnung der Ehe, die Einführung eines diskriminierungsfreieren Familiensplittings und die generelle Abschaffung des Ehegattensplittings. Verbesserungen der Positionen trans* und intergeschlechtlicher Menschen wurden mit einer vagen Absichtserklärung ausgedrückt: „Im Bewusstsein dieser Realität setzen wir uns für die Achtung der Menschenwürde, der geschlechtlichen Selbstbestimmung und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit trans- und intergeschlechtlicher Menschen ein.“
Was folgte war der Koalitionsvertrag zwischen schwarz/rot:
Darin heißt es: „Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen. Bei Adoptionen werden wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption zügig umsetzen.
Die Arbeit der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ werden wir weiter fördern.
Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen.
Wir werden den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.
Die durch die Änderung des Personenstandrechts für intersexuelle Menschen erzielten Verbesserungen werden wir evaluieren und gegebenenfalls ausbauen und die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus nehmen.“
Erschwerend war bereits im Koalitionsvertrag, dass darin „Ehe und Familie“ von „gleichgeschlechtlichen Partnerschaften“ explizit abgegrenzt wurden (ausführlich in Rosige Zeiten 149, „Tiefschwarze Seiten statt rosarot“). Entsprechend war die Marschrichtung klar. Aber selbst wer das Wenige erwarten würde, wurde noch enttäuscht.
Über praktisch rein formelle Änderungen (Bundestags-Drucksache 18/5901) und Anpassungen aufgrund von Gerichtsurteilen (DS 18/1285, Sukzessivadoption) war der Bundesregierung die Gleichstellung aller Lebensweisen egal. Sie bleibt im Ergebnis sogar noch hinter den ohnehin nur geringfügigen Zusagen des Koalitionsvertrages zurück.
Eine institutionelle Förderung der Bundesstiftung Magnus-Hirschfeld erfolgt erst ab 2017 (Projektförderungen der Stiftung in den vorangegangenen Jahren geht auf ein in der vorherigen Legislatur einmalig vom Bundestag zugeordnetes Stiftungsvermögen zurück). Die institutionelle Förderung seit 2017 erfolgt jedoch nicht auf Basis des Koalitionsvertrages, sondern die Entschädigungszahlungen für die Unrechts-Urteile in der Bundesrepublik auf Basis des Paragraphen 175 gehen an die Stiftung. Ansonsten wurden an sie lediglich mehr oder minder geringe Summen im Rahmen normaler Projektförderung weitergegeben.
Der nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz wurde bisher nicht überarbeitet und, anders als versprochen, nicht um die Themen Homophobie und Transphobie erweitert. Laut Antworten auf Kleine Anfragen von Bündnis 90/Die Grünen (DS 18/7936) und Die Linke (DS 18/9614) ist eine Vorlage für Juni 2017 geplant.
Verbesserung für inter* oder trans* Menschen? Fehlanzeige. Mehr als ein paar Kleine Anfragen der Opposition sprangen nicht heraus. Selbst die Opposition hat hier nicht mehr Aktionsbedarf gesehen.
Was tat die Bundesregierung noch? Sie hat versucht, die sogenannten Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, ungeachtet klarer Menschenrechtsverstöße zum Beispiel gegen Schwule. Ganz im Gegensatz zu dieser Politik bekräftigte die Bundesregierung stetig ihr Engagement für Menschenrechte, da wo es ihr aus politischen Gründen opportun schien. Auch die Opposition, insbesondere Bündnis 90/Die Grünen, beschäftigten sich intensiv mit der internationalen Menschenrechtslage. So zielten fast alle Fragen und Initiativen im Bundestag, die sich mit LGBTIQ* befassten, auf Menschrechtsfragen in anderen Ländern. Da passt es auch rein, dass die CDU auf ihrem Parteitag im Dezember die Achtung der Menschenrechte für Homosexuelle einforderte, aber diese Forderung nicht an die eigene Adresse, sondern an die Geflüchteten richtete und sie unter den Generalverdacht der Homophobie stellte. Gleichzeitig lenkte sie – mit Unterstützung durch die Opposition – damit weitgehend von den in der Bundesrepublik offenen Handlungsfeldern in Bezug auf LGBTIQ* ab(vgl.: „Die Homo-Karte in der Politik“, RoZ, Nr. 145). Merke: Vorurteile haben immer nur die Anderen.
In den letzten Wochen und Monaten geisterte dann noch das Thema „Ehe für alle“ durch die Medien. Die SPD hat sich kurz an ihr Wahlprogramm erinnert, wohlwissend, dass mit der CDU keine Mehrheit zu finden ist (links davon allerdings schon) und über eine Thematisierung im Koalitionsausschuss das Thema in Bewegung bringen wollen. Zuvor hatten schon Bundesrat (DS 18/6665), Die Linke (DS 18/0008(!) ) und B90/Die Grünen (DS 18/5098) Gesetzesentwürfe zur Gleichstellung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft eingebracht. Aber auch nach 4 Jahren und unzähligen Vertagungen (der Antrag der Linken ist aus dem Jahr 2013) hat das Parlament noch keine Zeit gefunden abschließend über den Antrag zu entscheiden und so vielleicht die SPD in Entscheidungsnöte gegenüber den eigenen Wahlversprechen zu bringen.
Was passierte noch? Bündnis 90/Die Grünen brachten im Juni 2016 den Antrag „Jung, queer, glücklich in die Zukunft ‒ Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Jugendliche stärken“ (DS 18/8874) ein, der seitdem in der Beratung ist und wohl nicht mehr zur Abstimmung kommen wird. Außerdem forderten die Grünen im Juli 2016 die Bundesregierung in einem Antrag auf, das Antidiskriminierungsgesetz zu überarbeiten (DS 18/9055). Auch dieser Antrag ist noch nicht abschließend behandelt, allerdings hat die Regierungskoalition deutlich gemacht, dem Antrag nicht zustimmen zu wollen.
Was wird in der laufenden Legislatur noch passieren? Aus dem Justizministerium gibt es einen – inzwischen vom Bundeskabinett verabschiedeten – Entwurf für ein Gesetz, das die Aufhebung der Urteile nach Paragraph 175 in BRD und DDR und die Rehabilitierung der verurteilten Menschen vorsieht. Bündnis 90/Die Grünen haben im Oktober 2016 einen alternativen Vorschlag eingebracht (DS 18/10117), kurz davor bereits die Linkspartei (DS 18/79882). Von Linken und Grünen wird am Entwurf von Justizminister Maas vor allem kritisiert, dass er keine individuelle Entschädigung, sondern nur eine pauschale Hilfe in Form einer Zahlung an die Magnus-Hirschfeld-Stiftung vorsieht.
Fazit:
Die vergangene schwarz/rote Koalition – das waren wieder vier verlorene Jahre. Ich zitiere daher den Satz des Aufsatzes vom Ende der Vorgängerregierung zwischen Union und FDP, der weiterhin Gültigkeit hat: „Zusammengefasst: Das Urteil für die Regierungskoalition der vergangenen Legislatur lautet auf ungenügend. In keinem der für Lesben, Schwule, Trans* oder intergeschlechtliche Menschen relevantem Politikfeld hat die Bundesregierung es vermocht, selbst Aktivitäten gegen Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen zu entfalten. Letztlich umgesetzte Regelungen gehen allein auf das Bundesverfassungsgericht […] zurück.“ Ergänzend ist hier nur anzufügen, dass sich diesmal auch die Oppositionsfraktionen nicht mit Ruhm bekleckert haben. Über medienträchtige Aktionen, wie den Einsatz für die „Ehe für Alle“ und die Rehabilitation der 175er, hinaus passierte wenig. Eigene Initiativen, die über Anfragen hinausgingen, insbesondere für inter* und trans* Menschen, wie noch in der Wahlperiode davor, gab es nicht.
Initiativen im Bundestag, die auf die Akzeptanz aller Lebensweisen und eine Anerkennung der pluralen gesellschaftlichen Realität zielen, wurden von den Bundestagsfraktionen nicht thematisiert. So wäre es dringlich,
- dass ein neues Transsexuellengesetz auf den Weg kommt, das keine erniedrigenden Begutachtungen mehr vorsieht, nur um Vornamen oder Personenstand ändern zu dürfen,
- dass geschlechtszuweisende und -vereindeutigende Eingriffe an intergeschlechtlichen Minderjährigen verboten werden,
- dass gegen konkrete Gewalt und Diskriminierung, die sich gegen Trans*, Inter*, Lesben, Schwule, Queers – und teils verwoben mit rassistischer Diskriminierung und Gewalt ist – etwas getan wird.
Die SPD könnte jetzt noch geschickt die letzten Monate nutzen, um wenigstens das leidige Thema „Ehe für alle“ fortzuschaffen – also auf den Weg zu bringen. Egal in welcher Konstellation sie dann in der folgenden Legislatur regierte, wäre es wesentlich einfacher, Politik zu machen. In einer Konstellation CDU/SPD (hoffentlich ohne die rassistische und trans-, inter- und homofeindliche CSU!) wäre ein Klotz genommen – Merkel wäre der SPD dankbar. Und auch eine mögliche Regierung aus SPD/Grünen/Linken könnte sich direkt um für Inter*, Trans*, Lesben, Schwule, Queers zentrale Fragen kümmern.
In Zeiten des Versuchs eines reaktionären bis rechtsextremen Backslashs sind Ansätze für eine offen, akzeptierende und bunte Gesellschaft wichtiger denn je und sind wirksame Projekt gegen rassistische und zweigeschlechtlich-sexistische Gewalt dringlicher denn je!
In den nächsten Wochen werden die Wahlprogramme der Parteien präsentiert werden. Auch ich werde wieder einen Blick hineinwerfen und dann hier berichten.
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