Mit dem Wahlsieg der Christlich Demokratischen Union mit ihrer Partnerpartei CSU war ziemlich schnell klar, wohin die Reise für die Rechte von Lesben, Schwulen, Trans* und Intergeschlechtliche Menschen gehen würde. Sträubte sich die SPD noch anfangs und machte insbesondere die Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen zum Thema, so knickte sie an dieser Stelle (wie auch an vielen anderen) komplett ein. Der Koalitionsvertrag ist aus queerer Perspektive ernüchternd. In den nächsten Jahren sind – sofern keine Impulse vom Bundesverfassungsgericht oder der europäischen Ebene kommen, die die Bundesregierung zum Handeln zwingen – keine substanziellen Verbesserungen zu erwarten. Zu fest ist die Angst der Union vor der Wahrnehmung der gesellschaftlichen Realität, zu unwichtig ist der SPD das Thema. Das mag für Lesben und Schwule noch einigermaßen verkraftbar sein, für Trans* und Intergeschlechtliche Menschen ist es verheerend.Sehen wir uns den vorgesehenen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der die Grundlage für die Regierungspolitik legen soll, genauer an: Bereits in der Präambel erfolgt eine klare Abgrenzung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu ‚Ehe und Familie‘ im heterosexuellen Sinne (wobei es ein Fortschritt ist, dass dort Gleichgeschlechtliches zumindest erwähnt ist). ‚Ehe und Familie‘ solle gestärkt werden, während lesbische und schwule eingetragene Paargemeinschaften mit ‚Respekt und Anerkennung‘ auskommen sollen. Implizit wird lesbischen oder schwulen Paaren damit der Begriff der Familie entzogen. Konkret heißt es: „ Unsere Gesellschaft braucht starke Familien. Deshalb wollen wir Ehe und Familie stärken. […] Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollen Respekt und Anerkennung erfahren.“ Gänzlich außen vor scheinen ‚Familien‘ zu sein, die nicht dem Paarmodell mit Kindern entsprechen. Wie gerade in Beziehungen mit mehreren Partner_innen rechtsverbindliche Abmachungen getroffen werden können, ist noch weitgehend offen. Aber gerade solche ‚Mehrfachbeziehungen‘ prägen lesbisches und schwules Zusammenleben, wie Lesbenring, Aids-Hilfe – und schon in den 1990er Jahren der Bundesverband Homosexualität – immer wieder deutlich machten und Die Linke daher fordert(e): „Familie ist da, wo Nähe ist“.
Im Kapitel „Familie stärken“ wird es hingegen etwas besser. Hier wurde die sexuelle Identität als Nichtdiskriminierungsmerkmal aufgenommen. Besser wäre es indes, hier von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität zu sprechen, da die Kritiken an der Festschreibung sexuellen Handelns als identitäres Merkmal in lesbischen und queeren Zusammenhängen seit einigen Jahren stark ist. Die Passage lautet konkret: „Wohlergehen und Fortschritt in unserer Gesellschaft bemessen sich auch daran, wie Menschen miteinander leben, arbeiten und umgehen. Wir wollen das Miteinander aller Menschen in unserem Land fördern, unabhängig von ihrer religiösen, politischen, weltanschaulichen oder sexuellen Identität. Wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, wollen wir sie unterstützen.“
Lesben, Schwulen, Inter- und Trans*menschen wird im Anschluss ein eigenes Kapitel „Sexuelle Identität respektieren“ spendiert. Allerdings kommen die Koalitionär_innen nicht über Floskeln hinaus, wie sie sich auch schon in vergangenen Legislaturen finden. Ein vager Diskriminierungsabbau wird angedeutet – da war der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP genauer, auch wenn er nicht umgesetzt wurde. Im Adoptionsrecht wird es keine Verbesserungen über die gerichtlichen Notwendigkeiten hinaus geben. Einzig positiver Aspekt scheint die geplante Erweiterung der bundesweiten Programme gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus um die Bestandteile Homophobie und Transphobie. Allerdings steht der Aktionsplan selbst seit Jahren in der Kritik. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen bemängeln den auf Beschluss der UN 2007 erstellten Aktionsplan. So weist das vom Bundestag initiierte Deutsche Institut für Menschenrechte auf grundlegende Schwächen des vorgelegten Planes hin – die unzureichende Analyse des Rassismus und Antisemitismus in Deutschland und die fehlende Handlungsorientierung wird dort bemängelt. Handfeste Ergebnisse des Planes sind bisher nicht zu erkennen. Ebenfalls problematisch ist es, dass Trans* und Inters* einfach unter „sexuelle Identität“ subsummiert werden. Bei ihnen handelt es sich nicht um sexuelles Begehren, Sexualität o.ä., sondern konkret um Geschlecht. Deutlich wird hier, dass es offenbar bei der unbedachten Aufzählung bleibt, Transphobie und Gewalt gegen intergeschlechtliche Menschen aber nicht ernsthaft gemeint sind. Bei solch unbedachten Aufzählungen scheint es durchaus möglich, dass die ohnehin zahmen Ansätze der bundesweiten Programme gegen Rassismus und Antisemitismus durch die Erweiterung auf Homophobie nur verwässert werden (sollen).
Im 185seitigem Koalitionspapier fehlen Dinge wie die Überarbeitung des Antidiskriminierungsgesetzes, eine Reform (oder gar Abschaffung) des Ehegattensplittings und die Öffnung der Ehe (alles Forderungen der SPD im Wahlkampf; vgl. RoZ 145). Von weitergehenden Konzepten ganz zu schweigen.Im Vertrag heißt es nur: „Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen. Bei Adoptionen werden wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption zügig umsetzen. Die Arbeit der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ werden wir weiter fördern. Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen. Wir werden den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.“
Viel schwerer als diese wenigen Worte, die zu keinen Änderungen führen werden, sofern nicht Gerichte punktuell Veränderungen einfordern, wiegt jedoch der Beschluss, die Situation von Intergeschlechtlichen erst einmal weiter zu evaluieren und dann ggf. anzupassen. Damit bleiben die Koalitionär_innen weit hinter den eh schon schwachen Forderungen des Ethikrates zurück. Ein Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen bei intergeschlechtlichen Minderjährigen ist offensichtlich vom Tisch. Auch die Abschaffung (oder Reform) des Transsexuellengesetz – inzwischen wurde dieses Gesetz mehrfach vom Bundesverfassungsgericht in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt – ist überhaupt kein Thema mehr. Es bleibt bei leeren und knappen Absichtserklärungen. Der folgende Satz ist diesbezüglich alles: „Die durch die Änderung des Personenstandrechts für intersexuelle Menschen erzielten Verbesserungen werden wir evaluieren und gegebenenfalls ausbauen und die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus nehmen“
Zusammengefasst: Der Entwurf ist für Lesben, Schwule, Trans*-Personen und Intergeschlechtliche schlecht. Formulierungen kommen nicht über vage Lippenbekenntnisse hinaus, die für die SPD nicht ausreichen werden, den Widerstand bei konkreten Forderungen gegen CDU/CSU zu brechen. Da hatte selbst die FDP mehr Möglichkeiten, die zu nutzen sie jedoch versäumte (vgl. RoZ 146). Es werden wieder vier Jahre Stagnation bei dringend notwendigen Verbesserungen folgen. Insbesondere Inters* und Trans* werden unter den Folgen dieser Koalition zu leiden haben. Außerparlamentarisches politisches Streiten ist unabdingbar!