In einer Mitteilung mit der Bezeichnung G 16/2013 vom 16.5.2013, gibt das ev. Landeskirchenamt Hannover in Absprache mit der Militärseelsorge und der Theologischen Abteilung des Landeskirchenamts den Kirchenvorständen Empfehlungen zu Regelungen, wie sich diese bei der etwaigen Durchführung von Trauerfeiern von “gefallenen”, also während ihres Einsatzes getöteten Soldaten und Soldatinnen zu verhalten habe.
In diesem Dokument, dem eine Blankovorlage für die Kirchengemeinden zur Umsetzung dieser gleich angefügt worden ist, heisst es unter anderem:
„Aus Gründen der Gefahrenabwehr und um Störungen zu vermeiden zu können, wird der Kirchenvorstand in der Regel gebeten, für die Dauer der Trauerfeier das Hausrecht an die Feldjäger der Bundeswehr zu übertragen.“
Diese “Bitte” bzw. Empfehlung halten wir für einen Skandal und wenden uns entschieden gegen das Vorhaben der Kirche, in der Zeit von Trauergottesdiensten das Hausrecht auf das Militär zu übertragen!
Das Hausrecht der Kirche und das darauf beruhende Asylrecht fußen auf dem “Heiligtumsasyl” und gehören zu den ältesten kulturellen Errungenschaften der Menschheit überhaupt. Es hat unzähligen Menschen das Leben gerettet, gerade weil es vom Staat unabhängig ist. Die Kirche kann mit ihrer Hilfe nach Menschlichkeit und Gewissen entscheiden, wo der Staat nur nach dem Gesetz handelt. Den ganzen Beitrag gibt es hier: LINK
diverse Presse dazu:
http://www.wlz-fz.de/Welt/Buntes/Uebersicht/Kirche-soll-Hausrecht-an-Feldjaeger-abgeben
http://www.virato.de/article/2405998-kirche-soll-hausrecht-an-feldjager-abgeben/
(wird fortlaufend aktualisiert)
[…] bei Trauerfeiern in Kirchen zu geben. Hiess es Anfangs noch, das das Hausrecht zu übertragen sei (siehe hier) rudert die Kirchenführung zurück, fordert aber Vereinbarungen zwischen Kirche und Militär und […]