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Kriegsdienstverweigerung immernoch ein Thema

4. September 2008 by Ralf Buchterkirchen

Um einer Kriegsverwendung zu entgehen und das eigene Gewissen über militärische Logik zu stellen existiert in der Bundesrepublik das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV). Auch wenn das Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einfacher als noch vor einigen Jahren ist, gibt es doch einiges zu beachten. Prinzipiell empfiehlt es sich erst nach der Musterung zu verweigern, da die Wahrscheinlichkeit untauglich gemustert zu werden, als potentiell Wehrpflichtiger massiv steigt. Schließlich werden nur 50% aller Wehrpflichtigen auch wirklich eingezogen. Auf diesem Weg soll die Diskrepanz stärker vertuscht werden. Auch Zivildienst ist ein Zwangsdienst. Daher empfehlen wir alle Möglichkeiten zu nutzen, über die Tauglichkeitsprüfung oder die Überschreitung von Altersgrenzen, bzw. über Rückstellungsgründe jeglichen Zwangsdienst zu vermeiden. Infos dazu gibt es auf unserer Linkliste oder bei der Beratung vor Ort.

Die Antragstellung zur Anerkennung als Kriegsdienstverweiger muss vor dem Erhalt eines Einberufungsbescheides erfolgen. Nur auf diesem Weg hat ein Antrag aufschiebende Wirkung vor einer Einberufung. Wer als Kriegsdienstverweigerer, nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes anerkannt werden will, muss einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen Antrag richtet er an das für ihn zuständige Kreiswehrersatzamt des Wohnortes (in dem er mit Hauptwohnsitz gemeldet ist). Es sollte unbedingt die Personenkennziffer oder das Geburtsdatum angegeben werden. Man beantragt seine „Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer“. Dabei sollte man sich ausdrücklich „auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes“ berufen. Beigefügt (oder nachgereicht werden) muss eine Begründung und ein tabellarischer Lebenslauf. Zu warnen ist vor blindem Kopieren von vorbereiteten Texten oder Textpassagen aus dem Internet. Die kennt auch das Kreiswehrersatzamt und sie sind ein Ablehnungsgrund. Aus dem Lebenslauf sollten Punkte herausgearbeitet werden, die zur Entscheidung zur KDV geführt haben. Es ist notwendig, dass in der Begründung die persönlichen Gewissensgründe, die den Waffendienst bei der Bundeswehr unmöglich machen, ausführlich dargestellt werden. Das können persönliche Erlebnisse, wie der Tod eines nahen Menschen sein, welches wiederum in Bezug zum systematischen Töten als Soldat gestellt werden muss. Es geht also darum, die Auseinandersetzung mit der Ausbildung zum Soldaten und seiner Tätigkeit im Kriegseinsatz als unvereinbar mit dem eigenen Gewissen darzustellen. Jeder Einfluss und jeder Grund, der einem den Dienst bei der Bundeswehr unmöglich macht, ist richtig, wenn diese Auseinandersetzung dargestellt wird.

Im Allgemeinen erfolgt danach eine schriftliche Anerkennung.  Wird ein Antrag abgelehnt, empfiehlt sich der Besuch einer KDV-Beratungsstelle.

KDV in Hannover

In Hannover ist Kontakt über Klaus FalK (DFG-VK), Tel: 0511/62 89 22,
E-Mail: hannover (ad) dfg-vk.de möglich.
Ab September 2008 gibt es in Hannover wieder eine reguläre KDV-Beratung. Jeden ersten Dienstag im Monat von 18.30-19.30 findet die KDV-Beratung der DFG-VK Hannover im Pavillon (Raschplatz) statt. Vorherige Anmeldung per Mail ist hilfreich aber keine Voraussetzung.

 

 

Kategorie: Antimilitarismus, Hannover Stichworte: Kriegsdienstverweigerung

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