Wie Publikative vermeldet plant das Finanzministerium eine neue Regelung für die Abgabenordnung. Bisher sind allein die Finanzämter für die Vergabe von Steuervergünstigungen – Anerkennung von Vereinen als gemeinnützig – zuständig. Dieser individuelle Prozess, der auch schon häufig genug Aufsehen sorgte (erinnert sei hier an den gescheiterten Versuch, der Informationsstelle Militarisierung die Gemeinnützigkeit zu entziehen) soll nun automatisch greifen, sobald ein Verein im Verfassungsschutzbericht auftaucht. Was wie ein schlechter Film wirkt, ist ernst gemeint. Die Schnüffelbehörden sollen in Zukunft über Wohl und Wehe esellschaftlichen Engagements entscheiden. Denn eine solche Entscheidung kann und ist sehr wohl existenzbedrohend für viele auf Spendenbasis arbeitenden Vereine sein. Bekommt im nächsten Jahr das Friedensbüro Hannover einen Abschnitt? Schließlich hat es sich ja erlaubt, sich an den von Schünemann als linksextrem verunglimpftem Protesten gegen das Sommerbiwak der Bundeswehr zu beteiligen? Bekommt Greenpeace eine Abmahnung weil die Atomlobby vielleicht doch noch irgendwo jemanden sitzen hat? Mit dieser Entscheid droht gesellschaftlicher Protest der Willkür der Geheimdienste und letzendlich der sie verantwortenden Innenminister geopfert zu werden. Das mit Postdemokratie zu bezeichnen klingt beinahe verniedlichend.