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ADG Stand Januar 2004

2. März 2004 by Ralf Buchterkirchen

Am 2.Dezember 2000 beschloss Brüssel die EU-Richtlinie 2000/78/EG. Hinter diesem kryptischen Namen verbirgt sich die Rahmenrichtlinie, die ein Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf u.a. aufgrund der sexuellen Orientierung vorsieht. Alle Mitgliedsstaaten waren verpflichtet, diese innerhalb von 3 Jahren in nationales Recht umzusetzen. Die rot/grüne Regierung hat das versäumt. Jetzt stellt sich die Frage, was aus diesem Versäumnis für Lesben und Schwule im Beruf folgt.

Auch ohne nationale Umsetzung wird die Richtlinie für Vertragsverhältnisse mit staatlichen Institutionen direkt wirksam. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden. Menschen in Berufs- und Beschäftigungsverhältnisse gegenüber dem Staat, also im öffentlicher Dienst und in Beamtenverhältnisse, erhalten damit weitreichende Möglichkeiten, auf Einhaltung der Richtlinien zu klagen.

Praktisch bedeutet dies, das es im Öffentlichen Dienst keine Diskriminierung im Entgelt geben darf, sei es bei Hinterbliebenenrente, Ortszuschlag, Betriebsrente…, aber auch bei Einstellung und Mobbing .

Gewerkschaften haben in jüngsten Beschlüssen ihre Unterstützung bei eventuellen Klagen erklärt. Sie raten ihren in Eingetragenen Lebenspartnerschaften lebenden Mitgliedern, dies unverzüglich gegenüber dem Arbeitgeber anzuzeigen.

Aufgrund der Untätigkeit der Bundesregierung haben Beschäftigte in der Privatwirtschaft diese Rechte nicht, allein eine vollzogene Änderung im Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Betriebsrat und Geschäftsführung, sich um Antidiskriminierung zu bemühen (§75 BetrVG).

Aus der Verletzung ihrer Umsetzungpflicht droht der Bundesregierung jetzt ein europäisches Strafverfahren. Das allerdings kann Jahre dauern.

Die Bundesregierung hat inzwischen angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Richtlinie 2000/78/EG bis Mitte 2004 einzubringen, mit der zugehörigen Bundesratsdebatte und dem sicher notwendigen Vermittlungsausschuss dürfte eine Verabschiedung bis mindestens Frühjahr 2005 auf sich warten lassen.

Offen sind ebenso noch gleiche oder weitergehende Regelungen im Zivilrecht, die eine Diskriminierung ausschließen. Auch ohne europäische Richtlinie könnte rot/grün hier aktiv werden.

Allerdings hat sie es auch hier nicht geschafft die europäisch vorgegebene Richtlinie (2000/43/EG) umzusetzen, die ein zivilrechtliches Diskriminierungsverbot allein aufgrund der ethnischen Herkunft und Rasse vorsieht. Dies hätte bereits Juli erfolgt sein müssen.Was das für andere Gruppierungen, wie Menschen mit Benachteiligungen, Alte oder eben Lesben, Schwule und Transgender bedeutet mag sich jedeR selbst ausrechnen.

erscheinen in: Rosige Zeiten Feb2004

Kategorie: queer Stichworte: ADG, Antidiskriminierung

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