erscheint in Forum Pazifismus Heft II/2012
Nachdem der Bundestag 2009 auch die letzten Opfer der NS-Militärjustiz, nämlich die Kriegsverräter, rehabilitierte, scheint das Kapitel Desertion, Wehrkraftzersetzung und Kriegsverrat abgeschlossen. Dem ist nicht so. Neben einer weitergehenden Forschung zu den Opfern kommt eine weitere Gruppe stärker in den Blick: Die Täter. Die Richter, die Ankläger, diejenigen, die mit ihren Handlungen das System der NS-Militärjustiz erst ermöglichten. Mit dem vorliegenden Sammelband „Mit reinem Gewissen – Wehrmachtrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer“, herausgegeben von Joachim Perels und Wolfram Wette, liegt ein erster fundierter Bericht vor, welcher den Stand der Debatte wiedergibt. Auffällig am vorliegenden Band ist die Heterogenität der Beiträge. Diese spiegeln die ganze Breite der Debatte und der handelnden Personen wider. Ausgehend von der nicht stattgefunden Verfolgung und Verurteilung ehemaliger Richter werden an Beispielen die Netzwerke aufgezeigt, die nach 1945 zur gegenseitigen Selbstreinwaschung und Karriereförderung insbesondere in der BRD geführt haben. Im vorliegenden Buch ist ebenso die Rede von Nachkriegskarrieren, der offensiven Verhinderung des Entschädigungsanspruches der Opfer, aber auch von Versuchen, eine neue Militärjustiz aufzubauen. Die Rede ist aber auch davon, dass zu den Aufgaben der Militärjustiz nicht nur die Verfolgung von Gehorsamsverweigerern gehörte. Durch die aktive Verhinderung von Verfolgung von Kriegsverbrechen durch die Wehrmacht wirkte sie aktiv an dem verbrecherischen Krieg mit, sie stützte und ermöglichte ihn.
Die einzelnen Beiträge liefern hervorragende Ansätze, um eine systematische Aufarbeitung der Militär- und Täterstrukturen voranzutreiben. Damit leistet der Band einen wichtigen Beitrag für die immer noch zwingend notwendige Debatte und bietet zahlreiche Anregungen für weitergehende Forschungsprojekte, die zu einer Aufarbeitung der Militärjustiz beitragen können. Dies ist nicht nur aus historischem Interesse wichtig. Gerade die aktuell laufenden (Nicht-)Debatten um die Wiedereinführung einer Militärjustiz in der Bundesrepublik Deutschland machen die Notwendigkeit der Aufarbeitung auch 66 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges deutlich. Mit Beschluss der Bundesregierung vom April 2012 wurde die Staatsanwaltschaft Kempten für Bundeswehrangehörige im Ausland zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Was wie die einfache Konzentration von Kompetenzen wirkt, ist als erster Schritt auf dem Weg zu einer eigenen militärischen Justizstruktur zu sehen. Helmut Kramer macht dies mit seinem Beitrag „Kriegsjustiz durch die Hintertür“ im vorliegendem Band sehr gut deutlich. Ziele dieser Sonderstaatsanwaltschaft sind, so Kramer, den Soldaten Rechtssicherheit für ihr Tun zu geben (sie also auch vor einer zivilrechtlichen Strafverfolgung zu bewahren) und sie nicht langwierigen mehrinstanzlichen Prozessen auszusetzen. Durch die direkte Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften (im Gegensatz zu Richtern) werde das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz im Staatsinteresse ausgehebelt. Es entstehe so ein Einfluss auf die Justiz durch die Hintertür. Gegen Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaften sind, sofern sie von der übergeordneten Behörde mitgetragen werden, – ganz im Gegensatz zu gerichtlichen Entscheidungen – praktisch keine Anfechtungsmöglichkeiten vorhanden. Diese Sonderstaatsanwaltschaft soll, so Kramer, nicht nur für den ungehinderten Auslandseinsatz sorgen, sondern auch ungehorsame Soldaten disziplinieren helfen. Weitere Schritte, wie eine „embedded justice“ oder Sondergerichtsbarkeiten seien derzeit noch nicht durchzusetzen. Überlegungen dazu gibt es derzeit jedoch schon. Es ist zu hoffen, dass dieser Beitrag Pflichtlektüre in der Debatte wird. Ergänzt wird dieser sehr aktuelle Beitrag durch die historische Diskussion der Versuche zur Wiedereinführung einer neuen Militärjustiz in der Bundesrepublik im Beitrag von Rolf Surmann.
Weitere wichtige Beiträge im Buch beschäftigen sich mit einzelnen Biographien wie die des Generalfeldmarschalls Ferdinand Schörner (von Peter Steinkamp), des Generalfeldmarschalls Erich von Manstein (von Oliver von Wrochem), des Feldmarschalls Albert Kesselring (von Kerstin von Lingen), des Amtgerichtsdirektors Werner Massengeil (Geord D.Falk), des BGH-Richters Ernst Mantel (von Claudia Fröhlich) oder Prof. Erich Schwinge (von Detlef Garbe). Sie machen plastisch deutlich, wie alte Netzwerke weiter funktionierten und einen „reibungslosen Übergang“ nach 1945 ermöglichten. Sie zeigen auch, dass es sich bei den fortgesetzten Karrieren nicht um Einzelfälle, sondern die Regel handelte. Unterlegt wird dies durch Untersuchungen von Kriegserfahrungen und Nachkriegskarrieren von Divisionsrichtern der Wehrmacht im Beitrag von Christoph Rass und Peter M. Quadflieg sowie den Beitrag von Norbert Haase, der sich mit den Karrieren von Richtern des Reichskriegsgerichtes auseinandersetzt. Einen ganz eigenen Punkt setzt Jaqueline Roussety. Ihr gelingt es, in einem hervorragend geschriebenen Essay, die vielfach diskutierte Biographie Hans Filbingers und des Soldaten Walter Grögers und die Auseinandersetzung darum aus heutiger Sicht zu reflektieren und ermöglicht so neue Sichtweisen.
Bisher kaum beleuchtet ist der Umgang mit der NS-Militärjustiz in der SBZ und der DDR. Mit diesem weißen Fleck beschäftigt sich Annette Weinke in einem weiteren Beitrag. Sie arbeitet heraus, dass wesentlich striktere Prüfungen bei der Neubesetzung von Richterstellen stattfanden und frühere NS-Richter strikter als in der BRD geprüft wurden. Deutlich wird aber auch, das die bisherige wissenschaftliche Aufarbeitung (ganz im Gegensatz zu fast allen Lebensbereichen in der DDR) mangelhaft ist, sowohl was die Übernahme von NS-Juristen in den Staatsdienst betrifft – auch zur Verurteilung von Wehrmachtrichtern in der DDR wurde bisher wenig geforscht. Bisher lässt sich, so Weinke, jedoch feststellen, dass in den Waldheimer Prozessen mindestens 10 Wehrmachtsrichter verurteilt wurden, davon 6 zum Tode. 4 davon wurden vollstreckt. Sie weist darauf hin, dass diese Urteile bereits 1992 im Rahmen des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes revidiert wurden, lange bevor den Opfern der NS-Militärjustiz Rehabilitation zukam.
Einen Blick auf die Opfer und ihren langjährigen Kampf um Anerkennung richten die Beiträge von Manfred Messerschmidt, Günther Saathoff und Ludwig Baumann. Neben einer Zusammenfassung der geschichtlichen Entwicklung des Streitens, der Erfolge und Rückschläge im Beitrag von Messerschmidt, beeindruckt vor allem die persönliche Sicht Baumanns und die Reminiszenz Messerschmidts an Otto Gritschneder, welcher bis zu seinem Tod versuchte die juristischen Aufarbeitung der NS-Militärjustiz voranzutreiben.
Aufgrund der vielen sehr guten und anregenden Beiträge ist der Sammelband sehr zu empfehlen. Es bleibt zu hoffen, dass er mithelfen kann, neue Anstöße in der wissenschaftlichen Aufarbeitung und politischen Debatte zu liefern.
Perels, Joachim/Wette, Wolfram (Hg.): Mit reinem Gewissen – Wehrmachtrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer, Berlin 2011