Die Koalitionsverträge nach der Bundestagswahl und den Landtagswahlen aus lesbisch-schwuler Perspektive
(erschienen in Rosige Zeiten Oldenburg 11/09)
Es wird heftig koaliert. Nicht nur die schwarz-gelbe Regierung im Bund hat sich konstituiert, es wurden (bzw. bei Fertigstellung des Artikels werden) neue Koalitionen in zahlreichen Bundesländern, nämlich Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und im Saarland gebildet. Grund genug, sich diese Verträge mal genauer anzusehen:
Anfangen wollen wir mit der Bundestagswahl.
Angela Merkel hat mit der FDP ihreTraumpartnerin gefunden, wie es vielfach heißt. Bereits in der Juli-Ausgabe der Rosigen Zeiten wurde ausführlich über die Forderungen der einzelnen Parteien berichtet.
Die CDU hatte in ihrem Programm explizit eine Gleichstellung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft (ELP) ausgeschlossen, die FDP forderte dagegen eine Gleichstellung von Ehe und ELP, ein neues Transsexuellengesetz und eine Stiftung, die sich gegen die Diskriminierung von Lesben und Schwulen wendet.
Im Vertrag hat sich auf den ersten Blick die FDP weitgehend durchgesetzt:
Auf Seite 4 heißt es: „Wir werden insbesondere (…..) gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen“. Weiter heißt es auf S.103: „Wir wollen die Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von Eingetragenen Lebenspartnerschaften verbessern. Dazu werden wir die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen.
Zudem solle das Transsexuellengesetz (TSG) aktualisiert werden: „Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“
Eine Stiftung ist ebenfalls geplant (Seite 87): „Wir werden den Beschluss des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2000 umsetzen und im Sinne eines kollektiven Ausgleichs für homosexuelle NS-Opfer eine Magnus-Hirschfeld-Stiftung errichten. Sie soll durch interdisziplinäre Forschung und Bildung der Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen entgegenwirken.“ Zur Außenpolitik heißt es: „Wir wenden uns auch in unseren auswärtigen Beziehungen gegen jegliche Benachteiligung aufgrund von Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung.“ (Rein sprachlich wäre hier „und“ statt „oder“ notwendig gewesen, weil es so der Regierung überlassen bleibt, welche der Diskriminierungen sie beendet.)
Entsprechend feiert der LSVD den Koalitionsvertrag schon als Meilenstein und lobt die FDP (Überschrift der Pressemitteilung: „Die FDP hat ihre Wahlversprechen gehalten!“). Schaut man aber genauer hin, fällt auf, dass die Anpassungen im Lebenspartnerschaftsgesetz und im Transsexuellengesetz lediglich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nachvollziehen. Die geforderte Stiftung wiederum ist eine (notwendige) Umsetzung eines bereit gefassten Bundestagsbeschlusses. Zieht mensch also die Regelungen ab, die durch Gerichtsentscheidungen notwendig geworden sind, steht nichts im Koalitionsvertrag. Alles weitergehende, sei es Adoptionsrecht, sei es eine rechtliche Besserstellung nichtverheirateter (nichtverlebenspartnerter) Lebensgemeinschaften egal ob homo- oder heterosexuell oder ähnliches… Hierzu steht nichts im Koalitionsvertrag und es ist damit auch sicherlich nichts dazu von der Regierungspolitik in den nächsten Jahren zu erwarten. Einzig und allein die Außenpolitik unter einem schwulen Außenminister könnte Hoffung machen. Zu befürchten ist aber eher, dass auch hier – wie bei der vergangenen Regierung – Menschenrechtspolitik überwiegend Mittel zum Zweck sein wird, anstatt Ziel zu sein.
Es bleibt also nur übrig, das Gerichte und europäische Institutionen nach und nach den Rahmen erweitern und die rechtliche Gleichstellung auf diesem Wege vorantreiben. Und es bleibt außerparlamentarisch zu streiten und zumindest über die Opposition im Deutschen Bundestag Debatten und Initiativen in Gang zu setzen.
In Sachsen hat sich sehr schnell eine CDU/FDP-Regierung gebildet. Beim Koalitionsvertrag wurden Lesben und Schwule dabei ganz „vergessen“, was vermutlich nicht nur der Eile geschuldet ist. Sachsen wird damit seiner Rolle als einem bundesweiten Schlusslicht in Fragen der Gleichstellung einmal mehr gerecht. Die FDP hatte die Gleichstellung noch im Wahlprogramm propagiert, auch für ein Adoptionsrecht wollte sie sich einsetzen. Für die Koalitionsgespräch war das Thema dann aber offensichtlich nicht wichtig genug.
In Thüringen gibt es eine Koalition aus SPD und CDU. Dort heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare werden gestärkt. Es besteht Einigkeit, dass Lebenspartnerschaften zukünftig vor dem Standesamt geschlossen werden können. Versorgungsansprüche von Beamten werden entsprechend der noch ausstehenden bundesgesetzlichen Regelung ausgearbeitet.“
Die Öffnung der Standesämter und Anpassungen im Beamtenrecht. Wichtig scheint das Thema auch hier nicht zu sein. Da in der Landesverfassung Thüringens der Diskriminierungsschutz (Artikel 2) seit 1993 in der Verfassung steht, wundert es eher, dass das noch nicht umgesetzt ist. Beim Blick auf die Wahlprogramme der Regierungsparteien fällt auf, dass sich keine Aussagen finden. Beide Parteien schweigen sich dort zur Verbesserung der Situation von Lesben und Schwulen aus.
In Brandenburg hat sich die SPD zu einem Wechsel ihres Koalitionspartners entschieden. Statt CDU koaliert Platzeck jetzt mit der Linkspartei.
In Koalitionsvertag heißt es: „Eingetragene Lebenspartnerschaften werden in allen landespolitischen Rechtsbereichen Ehepaaren gleichgestellt. Die Regierung unterstützt die Arbeit LesBiSchwuler Vereine“. Wenn das Wirklichkeit werden würde, wäre es der weitestgehende Ansatz, da er nicht, wie andere Verträge und laufende Gesetzesinitiativen einiger Ländern beim Beamtenrecht aufhört. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit sich das in der praktischen Arbeit auswirkt. Auch Brandenburg hat das Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Identität in der Landesverfassung.
In Schleswig-Holstein hat die FDP im Gegensatz zu Sachsen für ihre Koalition mit der CDU einiges erreicht. Dort heißt es: „…CDU und FDP achten diese Lebensgemeinschaften und werden noch bestehende Diskriminierungen beseitigen. […] Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden im Öffentlichen Dienst der Ehe gleichgestellt“.
Auch hier bleibt abzuwarten, was am Ende umgesetzt wird.
Auf 95 Seiten zeigt das kleinste Bundesland – das Saarland – den offensichtlich größten politischen Handlungs- und Klärungsbedarf. Kein anderes Bundesland, von den betrachteten, hat einen solch umfangreichen und detaillierten Koalitionsvertrag. CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP bilden hier eine gemeinsame Koalition. Auch Lesben und Schwule bekommen etwas ab. Ziel ist es laut Vertrag, den Diskriminierungsschutz in der Landesverfassung zu verankern, die Bundesratsinitiative zu Artikel 3 zu unterstützen (siehe Beitrag Parlamentsnotizen I) und die Gleichstellung verpartnerter Beamter im Landesrecht zu verbessern. Über konkrete Maßnahmen hierzu schweigt sich der Koalitionsvertrag hingegen aus, im Gegensatz bspw. zum Jagdgesetz oder der Fischereipolitik, zu der mehrseitige! Regelungen nachlesbar sind.
Zusammenfassend für die Bundesländer lässt sich sagen, dass zu erwartende Verbesserungen für Lesben und Schwule sich fast ausschließlich (Ausnahmen sind nur im Saarland und in Brandenburg zu erwarten) im Bereich der beamteten Lebenspartnerschaften bewegen, einem Bereich also, der für die Lebenssituation von fast allen Lesben und Schwulen wenig bis gar keine Relevanz haben dürfte. Überhaupt ist auffallend, und das gilt auch für die Bundesebene, das sich Politik für Lesben und Schwule praktisch nur noch am Lebenspartnerschaftsgesetz orientiert. Oder anders ausgedrückt, wer Rechte und Anerkennung will, muss sich verlebenspartnern. Diskriminierungen im Alltagsleben, der Kampf gegen Homophobie, ja auch der Umgang mit Themen wie HIV und Aids tritt zunehmend in den Hintergrund. An Ausführungen zu Transsexualität finden sich nur die minimalen, die gerichtlich erzwungen sind, Ausführungen zu Intersexualität und der Abschaffung gewalttätiger medizinischer Übergriffe hierbei finden sich gar nicht. Ebenso wenig findet der Ansatz der Gleichstellung aller Lebensweisen – unabhängig von sexueller Orientierung und Beziehungsstatus –, also eine konzeptionelle Familienpolitik, die gesellschaftlichen Realitäten nahekommt, statt. Das ist das eigentlich Erschreckende – und es ist bedauerlich, dass die Leerstellen auch dem LSVD beim Werben um die Gunst der FDP vollständig entgehen.