Alle Jahre wieder werden wir zur Wahl gebeten, dürfen unsere Stimme abgeben, immer wieder gibt es Regierungsprogramme, Wahlmanifeste oder schlicht Wahlprogramme, in denen versprochen, geplant und angekündigt wird und die uns zum „richtigen“ Votum bewegen sollen. Dies ist auch 2009 nicht anders. Spannend ist es jedoch, mal zurückzublicken, was von ihren Programmen die Parteien nach der letzten Bundestagswahl – 2005 – umgesetzt haben. Diese rückblickenden Betrachtungen werden mit den Forderungen in den neuen Programmen in Beziehung gesetzt.[1]
Die alte Regierungspartei SPD unter Schröder beschrieb in ihrem Wahlprogramm (in offensichtlich völliger Realitätsverkennung) ihre Sicht auf den Stand 2005: „Nichteheliche Kinder und gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben heute weitgehend gleiche Rechte und Pflichten wie eheliche Kinder bzw. Ehepaare.“ Gefordert wurden ausschließlich ein Antidiskriminierungsgesetz und die Einrichtung einer Gleichstellungsbeauftragten. Daran hat sich auch 2009 wenig geändert. Im neuen Programm wird nebulös angekündigt, Respekt zu fördern und Vorurteile gegenüber Homosexuellen, Bisexuellen und Transgendern abbauen zu wollen. Außerdem sollen eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften (Eingetragene Lebenspartnerschaften, ELP) mit der Ehe gleichgestellt und bestehende Benachteiligungen abgebaut werden.
Die CDU unter Merkel befand das Thema für so unwichtig, das es 2005 nicht einmal mit einer Silbe zu erwähnen wert war. 2009 sind sie noch konsequenter und bekräftigen ihre Ablehnung der Gleichstellung lesBiSchwuler Lebensgemeinschaften (und auch anderer nichteheliche Lebensentwürfe) mit der Ehe: „Wir respektieren die Entscheidungen von Menschen, in vielfältigen Formen des Zusammenlebens ihren Lebensentwurf zu verwirklichen. Dies gilt für die Ehe und für nichteheliche Lebensgemeinschaften von Frauen und Männern ebenso wie für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Eine vollständige rechtliche Gleichstellung solcher Lebensgemeinschaften mit der Ehe lehnen CDU und CSU ab.“
Was hat die Regierung mit Ihrer Mehrheit in den letzten Jahren umgesetzt? Grundlage einer jeden Koalition ist die Koalitionsvereinbarung. Dort findet sich interessanterweise mehr als in beiden Wahlprogrammen. Konkret heißt es dort: „Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird die Regierungskoalition das Lebenspartnerschaftsgesetz überarbeiten und ergänzen[…]. Auch der rechtliche Schutz für Menschen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird verbessert. […] Die Regierungskoalition wird auf der Grundlage der Vorarbeiten aus der 14. Legislatur ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen und die EU-Richtlinien hierzu umsetzen. […Es] soll an zentraler Stelle in Berlin auch ein Gedenkort für die homosexuellen Opfer des NS-Regimes entstehen.“
Umgesetzt wurde davon nur die Dinge die zwingend nötig waren oder nicht bestenfalls symbolisch sind. So wurde ein Denkmal für die homosexuellen Opfer des NS-Regimes gebaut und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgrund Brüsseler Drucks umgesetzt (zur Kritik vgl. RoZ 01/2006). Im Rahmen der Neuregelung des Erbschaftsrechts wurden zudem lesbische und schwule Partnerschaften denen von Heteros weitgehend gleichgestellt. Mitte Juni wurde nun auch eine vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Änderung des Transsexuellengesetzes vom Bundestag verabschiedet – über eine Minimallösung geht auch diese nicht hinaus.
Schwieriger ist ein Blick auf die Oppositionsparteien, da sie nicht am Erreichten, sondern nur am Gewollten gemessen werden können.
Forderte die FDP 2005 noch die Gleichstellung der ELP mit der Ehe und ihre europaweite Anerkennung, sah sie die Rechte von Lesben und Schwulen als originäre Bürgerrechtaufgabe, lehnte jedoch das Antidiskriminierungsgesetz in neoliberaler Manier als „zu bürokratisch“(als ob Menschenrechte am Bürokratiestatus messbar sind) ab, so ist im neuem Programm 2009 eine Akzentverschiebung zu beobachten. Zwar wir immer noch die Gleichstellung von ELP und Ehe gefordert, ansonsten liegt der Fokus aber eher auf dem Export westeuropäischer Wertvorstellungen in die restliche Welt und auf der Einrichtung einer Stiftung um „die homosexuelle Bürger- und Menschenrechtsarbeit sowie die interdisziplinäre Forschung über Homosexualität und Geschlechterfragen[zu fördern].“ Außerdem wird ein neues Transsexuellengesetz gefordert.
In der vergangen Legislatur wurde Anfang 2006 ein Antrag auf Gleichstellung von ELP und Ehe eingebracht. Außerdem glänzte die FDP programmgemäß in ihrer Polemik gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Am 20.05.2009 – also rechtzeitig für Wahlkämpfe und CSD’s, zu spät für eine ernsthafte Behandlung im Parlament – wird die Bundesregierung in einem umfassenden Antrag (Drucksache 16/12886, Juni 2009)aufgefordert, sich weltweit für Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender einzusetzen, die Yogyakarta-Prinzipien (vgl RoZ 03/09) mit in die Außenpolitik einzubeziehen, ELP und Ehe gleichzustellen, das Bildungssystem umzukrempeln, das Transsexuellengestz zu ändern und das Grundrecht auf Asyl zu erweitern. Für die Zeit zwischen den beiden Anträgen waren keine Aktivitäten zu verzeichnen.
Die Linke forderte 2005 die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule sowie ein entsprechendes Adoptionsrecht. Zudem wurde die Gleichstellung aller Lebensweisen gefordert. 2009 wurden diese Ansätze weiterentwickelt und wurde stärker auf eine Individualisierung von Lebensentwürfen gesetzt. Konkret: „staatliche Subvention des überholten Familienmodells beenden[…]; aktive Anti-Diskriminierungspolitik ermöglichen: im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein echtes Verbandsklagerecht verankern; unabhängige Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ermöglichen[…] und mit verbindlichen Rechten ausstatten; eingetragene Lebenspartnerschaften rechtlich gleichstellen: individuelle Veranlagung aller Steuerpflichtigen unabhängig von ihrer Lebensweise einführen, Adoptions- und Beamtenrecht reformieren.“
Die Homepage der Linksfraktion verweist auf 9 Kleine Anfragen und 4 Anträge in der Legislaturperiode seit 2005. Die Anfragen beschäftigen sich mehrheitlich mit der Situation Intersexueller, internationalen Menschenrechten sowie gesetzlicher Gleichstellung von ELP und Ehe. Die Anträge befassen sich mit dem AGG (Drucksache 16/370, Januar 2006), mit der Anerkennung der Vielfalt der Lebensweisen und deren rechtlicher Gleichbehandlung (Drucksache 16/5184, März 2007), mit der Rehabilitation der nach §175 Verurteilten in BRD und DDR (Drucksache 16/10944, November 2008) – ein Antrag der im Übrigen nur von Grünen und der Linken unterstützt wurde – sowie mit der Aufhebung des Transsexuellengesetzes (Drucksache 16/12893, Mai 2009).
2005 forderten Bündnis 90/ Die Grünen die Öffnung der Ehe, Adoptionsrechte sowie die völlige Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Im aktuellen Wahlprogramm wird (neben der Übernahme der Forderungen aus dem 2005er Programm) der Schwerpunkt stärker auf Widerstand gegen Homophobie und Transphobie gelegt. So wird ein nationaler Aktionsplan und die Stärkung gesellschaftlicher Arbeit gefordert. Zudem wird der Export westeuropäischer Menschenrechtslogik nach „Teheran genauso wie gegenüber Jamaica, Moskau und dem Vatikanstaat“ angemahnt (ob mit Bomben bleibt an dieser Stelle offen). Gefordert wird zudem die Erweiterung des Gleichheitsartikels der Verfassung um das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Erstmals werden auch Forderungen Intersexueller aufgenommen: “Intersexuelle Menschen, die mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen geboren werden, dürfen keinen medizinisch unnötigen Operationen zur Geschlechtsanpassung unterworfen werden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, geschlechtliche Uneindeutigkeit zuzulassen, und fordern für Menschen, die nicht als weiblich oder männlich leben wollen, die Möglichkeit, sich unter einem dritten Geschlecht eintragen zu lassen.“
Von der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen sind eine Große Anfrage zum Stand der rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen (Drucksache 16/10432 Oktober 2008) und zur Menschenrechtslage (Drucksache 16/2800 Dezember 2006) sowie 2 kleine Anfragen dokumentiert. Dazu kommen noch 8 Anträge, mit dem bedeutendsten Schwerpunkt Lebenspartnerschaftsgesetz. Hierzu reichten Bündnis 90/Die Grünen mehrere Anträge ein: Gleichstellung der ELP vollenden (Drucksache 16/497 Februar 2006), Antrag zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Drucksache 16/3423, November 2006), Adoptionsrechtsreform (Drucksache 16/5596 Juni 2007), Dienstrechtsreformierung (Drucksache 16/10869 November 2008). Weiteres Thema war Homophobie, auch hierzu reichten sie mehrere Anträge ein: Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Europa (Drucksache 16/1667 Mai 2006)), Tag gegen Homophobie einführen (Drucksache 16/5291 Mai 2007), Nationaler Aktionsplan gegen Homophobie (Drucksache 16/13394 Juni 2009). Als Reaktion auf einen Antrag der Partei Die Linke) reichten auch Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf Rehabilitierung der nach §175 Verurteilten (Drucksache 16/11440 Dezember 2008) im Bundestag ein.
Zusammenfassend lässt sich konstatieren das Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ihren Ansprüchen im Parlament nachgekommen sind. Dabei scheinen sie sich produktiv zu ergänzen, so befasste sich Die Linke mit Themen, die von Bündnis 90/Die Grünen nicht aufgegriffen wurden und umgekehrt. Die FDP war lediglich bei ihrer Ablehnung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesesetzes konsequent. Die übrigen – aber immerhin weitreichenden – Anträge reichte sie gebündelt erst zu einem Zeitpunkt ein, an dem sie keine Chance mehr hatten, im Bundestag behandelt oder gar verabschiedet zu werden. Ihre Anträge erscheinen damit als Wahlkampfmanöver vor der CSD-Saison. Wie alle drei kleinen Parteien in Regierungsverantwortung agieren würden, muss gleichwohl offen bleiben.