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konsequent gegen Zivilcourage – die sächsische Justiz

19. Februar 2015 by Ralf Buchterkirchen

Immer mal wieder macht Sachsen Schlagzeilen – gefühlt durchweg negativ. Neben Pegida, Bachmann und Legida zeigt vor allem die sächsische Justiz schwere Bewusstseinsstörungen, wenn es um zivilgesellschaftliches Engagement geht. In Dunkeldeutschland haben sie nicht nur den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König versucht zu verurteilen und scheiterten damit grandios. Bescheinigt wurde der Staatsanwaltschaft hier eine Verschiebung von Beweismitteln am Rande der Fälschung.  Die gesamte Anklage war auf Lügen aufgebaut. Das hinderte sie nicht daran, zu versuchen Einfluß auf die Wahl zum thüringischen Ministerpräsidenten zu machen, indem sie die Aufheung seiner Immunität forderten (und inzwischen bekamen). Ramelow muss sich verantworten, weil er eine Nazidemo blockiert haben soll. Sein Anwalt sieht hier ebenso wie beim Königprozess eine Beweisfälschung.

Das waren zwei Beispiele von vermeintlicher aktiver Blockade. jetzt geht die sächsische Justiz einen Schritt weiter: Die sächsischen Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) und Monika Lazar (B90/Grüne) müssen mit Anklagen rechnen, weil sie im Vorfeld der Proteste gegen die rechtsextremen Legida-Demonstrationen zivilen Ungehorsam eingefordert haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Aufruf zu Straftaten. Während Nazis also Journalisten verprügeln, verfassungsfeindliche Parolen gröhlen oder den Hitlergruß zeigen können (alles im Umfeld diverser *gida-Demonstartionen passiert) wird der Aufruf zur Zivilcourage offensiv sanktioniert.  Erneut ein trauriges Stück sächsischer Demokratiegeschichte.

Kategorie: Antifaschismus, Leipzig Stichworte: Legida, Protest, sächsische Justiz

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