Stellungnahme der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) zu den friedenspolitischen Beschlüssen des 20. Bundeskongresses des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) (11.-16. Mai 2014)
Die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) begrüßt den Beschluss „Friedenspolitik“ des DGB-Bundeskongresses. Mit einem Großteil seiner Forderungen, insbesondere denen nach Absage an Krieg als Mittel der Politik, nach Bildung statt Rüstung, Kündigung der Kooperationsvereinbarungen zwischen Bildungsministerien und Bundeswehr und der Einführung von Zivilklauseln an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sowie in seiner Beurteilung des Charakters der Bundeswehr als internationaler Interventionstruppe, stimmt sie vorbehaltlos überein. Sie wünscht allen Gewerkschaftsmitgliedern Erfolg bei der Umsetzung dieses Beschlusses. Darüber hinaus erklärt sie sich solidarisch mit den Forderungen der Resolution des Kongresses zu den aktuellen Ereignissen in der Ukraine, die auf ein Ende der Gewalt und das Unterlassen militärischer Interventionen von außen ebenso wie militärischer Einsätze im Innern gerichtet sind.
Gleichzeitig kritisiert die DFG-VK die Entscheidung des Kongresses, weitere friedenspolitische Anträge und Teile von Anträgen durch den Beschluss „Friedenspolitik“ für erledigt zu erklären. Das betraf Teile des Antrags „Für eine solidarische und offene Gesellschaft“, in dem Forderungen wie Entmilitarisierung aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, komplette Abschaffung des Wehrdienstes und anderer Zwangsdienste, keine Einsätze der Bundeswehr im Innern und Stopp aller Einsätze und Beteiligungen der Bundeswehr an den EU-Außengrenzen zur Abwehr von Flüchtlingen erhoben wurden. Es betraf ebenso den Antrag „Militärfreie Schule“, der jegliche Zusammenarbeit von Schule und Bundeswehr zum Zweck der Wehrdienstberatung ablehnte, und den Antrag „Militärische Forschung abschaffen! Zivilklausel verankern!“, der für eine Verankerung von Zivilklauseln in allen Landeshochschulgesetzen eintrat und sogar eine Formulierung für eine solche Zivilklausel vorschlug. Auch der Antrag „Eine Kampagne 2014: für Frieden und Abrüstung – Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus! Kriege beenden!“, laut dem sich der DGB anlässlich des Gedenkjahrs 2014 in Form einer längerfristigen Kampagne für einen Diskurs über die Ursachen der beiden Weltkriege und die Lehren aus ihnen für die Gegenwart einsetzen und sich zu aktuellen friedenspolitischen Fragen positionieren sollte, wurde nach dem Beschluss „Friedenspolitik“ nicht mehr zur Abstimmung gebracht. Diese Anträge haben Themen präzisiert und unterschiedliche Aktionsformen entworfen. Die DFG-VK schätzt ein, dass der Kongress hiermit der Diskussions- und Aktionsbereitschaft zu friedenspolitischen Themen, die sich aktuell in weiten Teilen der Gewerkschaftsbewegung entwickelt, nicht genügend Ausdruck verliehen hat. Auch Chancen für ein stärkeres Eingehen auf die Themen-und Aktionsvielfalt sozialer Bewegungen und damit für Ansätze einer stärkeren Zusammenarbeit mit ihnen in der Friedenspolitik wurden so nicht genutzt.
Mit besonderer Besorgnis hat die DFG-VK das Zustandekommen des Beschlusses „Vorerst keine engere Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und DGB“ wahrgenommen. Diesem Beschluss lagen zwei Anträge zugrunde, die beide einen Verzicht auf eine gemeinsame Erklärung von DGB und Bundeswehr, wie sie in der gemeinsamen Pressekonferenz des DGB-Vorsitzenden Michael Sommer und des damaligen Bundesverteidigungsministers Thomas de Maizière im Februar 2013 angekündigt worden war, zum Inhalt hatten. Aufgebaut wurde auf einem der beiden Anträge. Er forderte „vorerst“ keine Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und DGB. Das Ergebnis der Beratungen des Kongresses hat den Titel „Vorerst keine engere Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr“ und sein Text lautet: „Der DGB-Bundesvorstand wird aufgefordert, die Frage, ob und in welchen Bereichen eine engere Zusammenarbeit zwischen dem DGB und der Bundeswehr sinnvoll ist, in einer beteiligungsorientierten Form zu überprüfen.“ Dieser Beschluss ignoriert, dass es seit Februar 2013 in den Gewerkschaften und in der Friedensbewegung heftige Diskussionen über dieses Zusammengehen von DGB und Bundeswehr gab. Er ignoriert außerdem, dass bereits ein als beteiligungsorientiert angekündigter Workshop des DGB im Oktober 2013 eine Konzeption aufwies, die einen tatsächlichen Austausch über dieses Thema ausschloss, und dass dem neu gewählten DGB-Vorsitzenden kurz zuvor ein Aufruf gegen eine gemeinsame Erklärung mit über tausend Unterschriften von Gremien und Einzelpersonen überreicht worden war. In der Diskussion wurden Argumente vorgebracht wie die, dass man sich keine Sprechverbote auferlegen wolle und dass man selbst im Fall, es käme zu einer Erklärung, jetzt noch nicht sagen könne, was sie enthalten würde – gegen die Beiträge engagierter Gewerkschaftsmitglieder, die mit aktuellen Fakten der Militarisierung, ihren biographischen Erfahrungen und ihren friedenspolitischen Überzeugungen argumentierten. Die DFG-VK schlussfolgert, dass der DGB sich selbst im Status der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr sieht, und schätzt ein, dass der Kongress dem Kurs der DGB-Spitze auf ein weiteres Zusammengehen von DGB und Bundeswehr den Weg geebnet hat. Sie ist der Auffassung, dass der DGB dem Werbefeldzug der Bundeswehr, mit dem diese im Dienste einer aggressiven Außenpolitik immer mehr Bereiche der Gesellschaft für sich zu vereinnahmen sucht, zu wenig Widerstand leistet und damit seine Aufgabe als traditionsreicher Vertreter der organisierten Arbeiterbewegung nicht ausreichend wahrnimmt.
Gleichzeitig findet die DFG-VK durch die Originalfassungen der Anträge und die Diskussionen auf dem Kongress ihre Erfahrung bestätigt, dass es in den Gewerkschaften Bewegungen gibt, die konsequent für Frieden, Abrüstung und Entmilitarisierung der Gesellschaft arbeiten. Die DFG-VK spricht sich für ein weiteres Zusammengehen dieser Bewegungen mit der Friedens- und Antikriegsbewegung aus. Sie wird in Auswertung des DGB-Kongresses den Dialog suchen und mit verschiedenen gewerkschaftlichen Kräften konkrete Vorstellungen für den Ausbau bereits existierender friedenspolitischer Zusammenarbeit sowie für weitere Perspektiven erörtern.
29. Mai 2014