„ lch bin glücklich, in diesem Kriege und in meinem Leben keinen Menschen getötet oder ein Leid zugefügt zu haben.“ Mit diesen Worten verabschiedet sich der Pazifist Felix Kaszemeik in einem Abschiedsbrief von seiner Mutter
Heute vor 70 Jahren – am 27.November 1944 – wurde Felix Kaszemeik als Deserteur hingerichtet. Er wurde 30 Jahre alt. Kaszemeik war Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft, die 1892 unter anderem von der Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner gegründet wurde.
Über Felix Kaszemeik wissen wir sehr wenig. Alle Informationen aus seinem Leben können wir nur den Urteilen der Kriegsrichter entnehmen, die ihn zweimal – zunächst am 8.9.1942 (aufgehoben durch ein Urteil des Reichskriegsgerichtes vom 18.5.1943) und dann am 27.11.1944 – zum Tode verurteilten. Diese Urteile sind die Wortmeldungen der Henker, die mit ihren Begründungen ihre Taten rechtfertigen wollten. Grundlage dieses Beitrages sind diese beiden Urteile( Reichskriegsgericht vom 18.5.1943 (Quelle: Haase 1993) und Gericht der 263. Inf.Division vom 27.11.1944 (Quelle: Wüllner 1997))
Kaszemeik wird am 19.9.1914 in Erfurt geboren. Während der Schulzeit – im Alter von 15 Jahren – fand er zur Deutschen Friedensgesellschaft (DFG), der er bis zu ihrer Zerschlagung 1933 angehörte. Er war begeistert von den pazifistischen Ideen, was ihn auch immun gegen NS-Propaganda machte. Nach Besuch der Volkshochschule ging er bis 1931 auf die kaufmännische Berufsschule. Danach arbeitet er unter anderem bei der Stadt Erfurt und bei Opel im kaufmännischen Bereich – bis zu seiner Einberufung am 6.7.1942. Bereits 1935 wurde Felix Kaszemeik gemustert. Bei der Musterung erklärte er sich zum Gegner des Dritten Reiches und äußerte – so die Urteilsbegründung aus dem Jahre 1943 – dass er einem Einberufungsbefehl keine Folge leisten würde, da er für den heutigen Staat mit der Waffe nicht kämpfen könne. Dies wurde erst einmal von der Geheimen Staatspolizei nicht ernst genommen, führte jedoch zur Entlassung aus dem Job bei der Stadtverwaltung Erfurt. An 23.10.1936 wird er zur Kurzausbildung beim Militär einberufen. Er kommt dem nach, meldet sich aber nach wenigen Tagen krank und fällt durch Disziplinlosigkeiten auf. Am 10.11.1936 erklärt er, dass er nicht mehr wolle, er wird daraufhin zu 5 Wochen geschärften Arrestes verurteilt. Die Begründung legt Wert darauf, dass die Weigerung nicht aus pazifistischen Gründen, sondern aufgrund der Anstrengungen, der er nicht gewachsen sei, erfolgt wäre. Inwieweit dies eine Schutzbehauptung ist, um eine höhere Bestrafung zu vermeiden, lässt sich nicht beurteilen.
Am 5.11.1937 wird Kaszemeik zu einer zweijährigen Dienstpflicht nach Ohrdruf einberufen. Nach wenigen Tagen versucht er sich selbst zu verletzen und wird zu 6 Monaten Haft im Wehrmachtsgefängnis Germershein verurteilt. Dort widersetzt er sich mehrfach militärischen Befehlen und begründet dies stets mit seiner Weltanschauung. Am 9.6. 1938 wird er zu 14 Monaten Festungshaft und Dienstentlassung verurteilt. Dieses Urteil wurde vom Gericht des XX. Armeekorps am 5.7.1938 kassiert und auf 2,5 Jahre erhöht. Am 4.1.1941 wird er entlassen.
Mit der Einführung der Strafbataillone wurde Felix Kaszemeik am 6.7.1942 erneut eingezogen. Das Strafbataillon 500 diente als Auffangbecken für – gemäß NS-Vokabular – ‚wehrunwürdig‘ gewordene Soldaten. Unter besonders harten Bedingungen und bei besonders ausweglosen Kämpfen sollten sie ihre „Wehrwürdigkeit“ zurückerarbeiten. Wenige Tage nach der Einberufung unternimmt Kaszemeik einen Suizidversuch mit Beruhigungstabletten. Dieser schlägt fehl. Er begründet den versuchten Suizid (so die Urteilsbegründung des Gerichtes) mit dem für ihn unauflösbaren Wiederspruch, Soldat und Pazifist zu sein. Er verweigert im Folgenden die Schießausbildung und macht mehrmals öffentlich deutlich, dass er den Krieg und Adolf Hitler ablehne und einen Einigung Europas ohne Krieg anstrebe. Er wird erneut verhaftet und diesmal zum Tode verurteilt. Dieses Urteil hat jedoch keinen Bestand. Es kommt zu einer erneuten Verhandlung vor dem Reichskriegsgericht. Das Verfahren dreht den gesamten Sachverhalt: Kaszemeik habe angestrebt, so seine Verteidigung, ein guter ‚Volksgenosse‘ zu sein und habe längst dem Pazifismus abgeschworen; der Suizidversuch wird mit der Schikane durch den Vorgesetzen begründet, die Befehlsverweigerung mit dem Versuch vor ein ordentliches Kriegsgericht zu kommen, in der Hoffnung auf die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen und die Anerkennung als ehrlicher Soldat.
Es ist anzunehmen, dass diese Haltung eher Strategie war, da er sehr wohl wusste, welche Strafe ihm drohte. Er wurde ja bereits zum Tode verurteilt und konnte nur auf ein milderes Urteil hoffen.
Das Reichskriegsgericht glaubt ihm und ordnet 3 Jahre Haft an. Felix Kaszemeik wird in das Wehrmachtgefängnis Torgau überstellt und kommt von dort zur Feldstrafgefangenen-Abteilung 17 und zum Einsatz an der Ostfront. Er wird verwundet und nach Genesung zum Ersatztruppenteil in das Wehrmachtgefängnis Anklam überstellt. Es folgt ein Einsatz bei der Bewährungstruppe z.b. V. 540. Am 1.11.1944 kommt er – selbst nach Ansicht des Gerichts beim Essenholen vermutlich unverschuldet – von seiner Einheit weg. Er wird am 13.11. aufgegriffen und am 27.11. verurteilt und noch am gleichen Tag um 14.16 Uhr hingerichtet.
Erhalten ist noch der Abschiedsbrief an seine Mutter, den der ‚Oberstaabsrichter‘ Treichel kommentiert an seine Mutter schicken ließ.
Treichel schrieb an sie (beide Briefe: Wüllner 1997):
In der Anlage wird der letzte Brief Ihres Sohnes übersandt. Obgleich der Inhalt des Briefes eine völlig falsche Sachdarstellung gibt, habe ich davon Abstand genommen, den Brief zurückzuhalten, um Sie in den Besitz des Schreibens gelangen zu lassen.
Zur Berichtigung des Sachverhalts, der zum Todesurteil geführt hat, bemerke ich folgendes:
Ihr Sohn wurde wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt, weil er sich 14 Tage lang im rückwärtigen Gebiet herumgetrieben und sich damit dem Einsatz entzogen hat. Bei seinen Vorstrafen, bei der von ihm nicht genutzten gewährten Bewährungsmöglichkeit im Lebenskampf für Deutschland, kam für eine derartige Pflichtvergessenheit nur die Todesstrafe in Frage.
Todesanzeigen oder Nachrufe in Zeitungen, Zeitschriften u.dgl. sind verboten.
Abschiedbrief Felix Kaszemeik
Meine liebe, liebe Mutter!
Ich sende Dir viele, viele Grüß und schreibe Dir, daß ich Dich unendlich lieb habe.
Nur noch diesen Brief darf ich an Dich richten. Durch ein Urteil eines Divisionsgerichtes bin ich heute zum Tode verurteilt worden. Ich sage Dir im Angesicht des Todes und Du wirst mir glauben -, daß ich nichts getan habe, das einer solchen Strafe wert wäre. Ich habe mich beim Essenholen verlaufen und meine Truppe verloren, habe drei Tage vergeblich gesucht und mich, nachdem man mir mit Erschießung gedroht hatte, in der Überzeugung, daß doch alles umsonst sei, mich 9 Tage in einer Scheune verborgen. Ich will nichts schreiben, ich will auch nicht über meine Richter urteilen, Gott wird alles richten und gut machen.
Nur eines will ich schreiben: lch bin glücklich, in diesem Kriege und in meinem Leben keinen Menschen getötet oder ein Leid zugefügt zu haben.
Sei Du mir nicht böse, ich bitte Dich um Verzeihung für alles, was ich Unrecht an Dir getan habe. Grüße alle Menschen, besonders Herrn und Frau Dr. Cenary, die mich gern hatten. Ich habe Dich unendlich lieb. Ich danke Dir innig, innig für alle Deine große Liebe und Güte.
Ich habe Dich unendlich lieb. Ich weiß, daß wir uns wiedersehen werden in Christi Reich. Wir wollen fest im Glauben sein. Hab innig, innig Dank für alles. Mit Christus: Auf Wiedersehen
Der Richter Werner Treichel (seit 1933 SA-Scharführer und seit 1938 Kriegsgerichtsrat) konnte nach dem Kriege als Amtsgerichtsrat in Kiel und bis etwa 1961 als Landgerichtsrat dort seinen Dienst tun. Er wurde nie belangt.
Literatur:
Zu Desertion ausführlich u.a. zu Deserteuren in Hannover und zu Strafbataillonen als Instrument der „Aufrechterhaltung der Manneszucht“
Buchterkirchen, Ralf: “… und wenn sie mich an die Wand stellen” – Desertion, Wehrkraftzersetzung und “Kriegsverrat” von Soldaten in und aus Hannover 1933-1945, Neustadt 2011
Weitere Quellen:
Haase, Norbert: Das Reichskriegsgericht und der Widerstand gegen die nationalsozialistische Herrschaft, Berlin 1993, S.88ff.
Haase, Norbert/Paul, Gerhardt Die anderen Soldaten, Frankfurt/Main 1995, S.96.
Wüllner, Hermine „…kann nur der Tod eine gerechte Sühne sein, Baden-Baden 1997, S.297 ff.