Wie CDU, CSU und FDP offenen Rechtsbruch praktizieren – und ihnen das grün-rot regierte Baden-Württemberg folgt.
(erschienen in Rosige Zeiten August 2011)
Die schwarz-gelbe Koalition hat es geschafft, sich wieder einmal selbst zu übertreffen. Zehn Jahre nach Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft hat sie am 1. Juli die Gleichstellung verpartneter und verehelichter Beamter im Versorgungs- und Besoldungsrecht beschlossen. Schlimm genug, dass es so lange gedauert hat (fast alle Bundesländer waren für ihre Landesbeamten schneller) und es erst entsprechender Gerichtsurteile bedurfte, begeht die Koalition weiter offenen Rechtsbruch. Der Europäische Gerichtshof stellte am 10. Mai 2011 in einem Urteil fest, dass Betroffen bereits mit der Einführung der europäischen Antidiskriminierungsregeln – also zum Stichtag 3. Dezember 2003 – Anspruch auf Gleichbehandlung haben. Dieses Urteil ist auch für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich. Doch die Bundesregierung lehnt die rückwirkende Gleichstellung in klarer Kenntnis der Rechtswidrigkeit ihres Tuns ab. Sie will nur eine Änderung zum 1. Januar 2009 zugestehen. Der parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/ Die Grünen Volker Beck bezeichnete das Vorgehen als „rechtsstaatliche Bankrotterklärung“. Das von der FDP geführte Bundesjustizministerium unter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, welches für die Gesetzvorlage mitverantwortlich ist, empfiehlt in einem Schreiben an den LSVD zynisch, dass die Betroffenen, doch dagegen klagen und ihre individuellen Ansprüche durchsetzen sollten. Gleichzeitig beklagt sie, dass mit der Union nicht mehr durchzusetzen gewesen sei. Ein Fakt, den mensch sich auf der Zunge zergehen lassen muss. Eine Ministerin verantwortet einen Geschäftsbereich – Justiz – also einen Bereich, dessen Grundlage rechtliche Regelungen, Bestimmungen und Urteile sind. Und diese Ministerin verabschiedet in vollem Wissen um die Rechtswidrigkeit ein solches Gesetz, das eine unzureichende rückwirkende Geltung aufweist. Und auch inhaltlich ist das Gesetz mager: Es wurde nur das umgesetzt, was bereits rechtlich erstritten wurde.
Nach diesen Erfahrungen klingt es seltsam, das die FDP anlässlich des 10.Jahrestages der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft laut tönend die Gleichstellung mit der Ehe fordert – wohlwissend, dass dies in ihren eigenen Reihen umstritten ist und sie das mit der Union nie umgesetzt bekommt. Soviel demagogischer Populismus ist nur noch schwer zu ertragen.
Aber auch in den Bundesländern sieht es ähnlich schlecht aus. Bis auf Berlin und Hamburg hat kein Bundesland die rückwirkende Gleichstellung zum Jahr 2003 beschlossen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dieses Vorgehen zumindest für Hessen für verfassungswidrig erklärt – bislang ohne Folgen. Und auch die Regierung aus Bündnis 90/ Die Grünen und SPD in Baden-Württemberg, geführt von einem grünen Ministerpräsidenten, brachte Mitte Juli dieses Jahres einen solch unzureichenden Gesetzentwurf zum Versorgungs- und Besoldungsrecht für das Bundesland ein. Geplanter Stichtag ist der 1.1.2009, nicht der Dezember 2003. Über eine Protestnote von Volker Beck ist bisher nichts bekannt.