Quelle: Bundesverband Opfer der NS-Militärjustiz
Auf dem Weg zu einer „einsatzfesten Justiz“?! Am 1. April 2013 tritt das >Gesetz für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr< in Kraft. Gerichtsstand in Kempten/Allgäu nimmt „Arbeit“ auf.
Das von der gegenwärtigen Bundesregierung – gegen die Stimmen aller Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag – beschlossene Gesetz für einen eigenen Gerichtsstand für Auslandseinsätze der Bundeswehr tritt am 1. April 2013 in Kraft. Mit Datum vom 21. Januar 2013 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
In Kempten/Allgäu wird damit ab 1. April 2013 ein spezieller Gerichtsstand für Straftaten von Soldatinnen und Soldaten vorgehalten, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr während eines dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst im Ausland begangen werden. Um welche Straftaten es sich dabei genau handeln wird, ist Interessierten in Parlament und Öffentlichkeit bis heute unklar geblieben: Für Straftaten beim Waffeneinsatz- und Waffengebrauch gegen das Kriegsvölkerrecht bleibt nach wie vor die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe zuständig, für Bagatelldelikte (wie z.B. Diebstahl,Beleidigung, Verkehrsunfälle etc.) die für den Heimatstandort der Soldatin oder des Soldaten zuständige zivile Gerichtsbarkeit in den Bundesländern. Für welche „besonderen Sachverhalte“ lt. Gesetzesbegründung „Spezialwissen bei den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten gebündelt“ werden soll, bleibt derzeit ein Geheimnis der Bundesregierung, das kritischer Wachsamkeit der Zivilgesellschaft bedarf.
Die Bundesländer haben – mit Ausnahme Bremens und Brandenburgs – bei der abschließenden Beratung im Bundesrat keine Bedenken artikuliert, trotz des gravierenden Eingriffs in die zivile Rechtsordnung durch dieses Gesetz, mit dem für eine Berufsgruppe, die in staatlichem Auftrag weltweit tätig ist, eine Sondergerichtsbarkeit geschaffen wird. Diese juristische Sonderstellung für Soldatinnen und Soldaten ist nicht nur vor dem Hintergrund der deutschen Erfahrung mit dem Unrecht der Wehrmachtjustiz höchst problematisch, sondern widerspricht auch dem bundeswehreigenen Leitbild der Inneren Führung, das eine Sonderstellung von „Bürgern in Uniform“ vor dem Gesetz ausschließt.
Dass mit dem Aufbau des Gerichtsstands in Kempten eine neue Nähe zwischen Justiz und Militär entstehen wird, ist ebenso unstrittig, wie die – während der Anhörung im Deutschen Bundestag am 26.09.2012 ausführlich thematisierte – Tatsache, dass der Gesetzentwurf keinerlei Regelung oder Hilfe darstellt für die Aufklärung von Sachverhalten und für die Erhebung verwertbarer Beweise unter den Bedingungen eines Auslandseinsatzes.
Für die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz bleibt offensichtlich, dass das Gesetz und der neue Gerichtsstand sowohl Ausdruck einer Politik sind, die militärische Einsätze Deutschlands vermehrt und verstetigt, als auch den Einstieg in eine neue deutsche Militärjustiz darstellen, die der Deutsche Bundeswehrverband mit einer „einsatzfesten Justiz“ immer wieder gefordert hat.