Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz“ beschlossen. Diesem Gesetz stimmte B90/Die Grünen nur deshalb nicht zu, da sie einen Freiwilligendienst für alle Menschen, insbesondere auch für Frauen, einfordern und das vorliegende Gesetzt ihnen nicht weit genug geht. Die rechtsextreme AfD wandte sich nur deshalb gegen das Gesetz, weil es falsche Anreize (nämlich Geld) biete und damit nicht, die erreichen würde, die aus Überzeugung dienten und „geborene[n] Verteidiger der deutschen Schicksalsgemeinschaft“ seien (Lucassen in der BT-Debatte, 5.12.25). Lediglich die Partei Die Linke hat sich aus grundsätzlichen antimilitaristischen Positionen heraus dem Gesetz verweigert.
Das „Wehrdienst-Modernisierungsgesetz“ sieht vor, dass alle 18-Jährigen – gleich welchen Geschlechts – einen Fragebogen erhalten; alle männlichen Personen müssen ihn beantworten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld. Zudem sollen mindestens alle Männer ab Geburts-Jahrgang 2008 gemustert werden. Es ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft auch frühere Jahrgänge betroffenen sind, wie diverse Presseberichte bereits spekulieren. Um die geforderten Freiwilligenzahlen zu erzielen, wird ein „üppiger Sold“ sowie, bei Verpflichtungen für ein Jahr, ein Zuschuss von 3.500 EUR zum Führerschein bzw. 5.000 EUR zum LKW-Führerschein geboten. Relativ klar scheint schon jetzt: Über kurzfristige Effekte hinaus, die vor allem der Aufmerksamkeit für das Thema geschuldet sind, wird dieses „Freiwilligenmodell“ keinen Erfolg haben. Mit der ständigen Drohung daraus eine (wie auch immer geartete) Wehrpflicht zu machen, dem jetzt schon auszufüllenden Fragebogen und der Musterung haben wir de facto einen neuen Zwangsdienst. Im „Spannungs- und Verteidigungsfall“ steht so Kanonenfutter bereits gemustert und damit schnell abrufbar zur Verfügung.
Dabei ist die Wehrpflicht, wie sie im 19. Jahrhundert zuerst in Preußen und aufgrund des enormen Erfolges bald in fast allen europäischen Ländern eingeführt wurde, mehr als nur die billige Beschaffung von Soldaten (um sie zu werben, wäre deutlich teurer). Die Orientierung der jungen Bevölkerung auf das Militär und die Wehrpflicht verändern insgesamt die Gesellschaft und den Umgang miteinander. Warum sollen sich junge Männer ein halbes Jahr oder mehr ihres Lebens nehmen lassen, um im Sand zu robben und zu lernen, auf andere Menschen zu schießen? Warum sollen sie das Töten von Menschen erlernen, warum Befehlen gehorchen und in Hierarchien denken? Das macht für sie keinen Sinn.
Ursprünge der Wehrpflicht
Das galt auch bei der erstmaligen Einführung der Wehrpflicht. Vor ihrer Einführung prägten Söldner mit schlechtem Ruf – als faul, gewalttätig und gesellschaftlich isoliert – das Bild vom Soldaten. Die preußische Wehrpflicht stieß zunächst auf Widerstand: Familien benötigten ihre Söhne als Arbeitskräfte, und das Ansehen des Militärs war durch harte Strafen und Drill nicht unbedingt zielgruppenkonform. Die Reformen zielten darauf, das Militär zu modernisieren: Abschaffung entehrender Strafen, Aufwertung des Soldatenstands und Öffnung für Bürgerliche. So sollte die Kampfmoral gestärkt werden. Mit der Wehrpflicht verband man mehrere Ziele: kampfbereitere Truppen, ein gestärktes Nationalgefühl und eine breitere gesellschaftliche Identifikation mit dem Militär. Der Krieg wurde zum „Krieg der Nationen“ stilisiert, was langfristig zur Militarisierung der Gesellschaft beitrug.
Der Wehrdienst prägte Körper, Denken und das Verständnis vom Erwachsenwerden. Nicht mehr die Heirat markierte den Übergang ins Erwachsenenleben, sondern die Entlassung aus dem Militär. Zugleich etablierte sich ein neues Geschlechtermodell: männlich–militärisch versus weiblich–familiär. So formte die Wehrpflicht das Rollenverständnis ganzer Generationen. Das Bild des männlichen Soldaten gilt bis heute als ein Idealbild von Männlichkeit. Hier ist es Aufgabe emanzipatorischer Politik auch Rollenbilder zu hinterfragen und Geschlecht und Geschlechternormen, die scheinbar selbstverständlich sind, in Frage zu stellen.
Aus der Erfahrung des Zweiten Weltkrieges wurde 1949 Art. 4 Abs. 3 in das Grundgesetz aufgenommen, um die Gewissensfreiheit besonders zu schützen. Er lautet: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“
Dieses Grundrecht gegenüber dem Staat einzufordern ist das Recht eines jeden Menschen, der davon bedroht ist, zum Militärdienst eingezogen zu werden. Das betrifft konkret alle ungedienten Männer zwischen 17,5 und 60 sowie alle Reservist*innen.
Bei der Frage, ob nun eine Verweigerung individuell Sinn macht, ist wichtig zu wissen: Im „Spannungs- und Verteidigungsfall“, den der Bundestag jederzeit mit 2/3 Mehrheit feststellen kann, hat ein KDV-Antrag keine aufschiebende Wirkung, daher kann zwar mit Blick auf eine Wehrpflicht Abwarten Sinn machen, mit Blick auf den „Spannungs- und Verteidigungsfall“ nicht. Hier sollte jede*r individuell einschätzen und nachdenken.
Wie verweigern?
Für eine Verweigerung bedarf es eines Antrages, der nur den Satz enthält: „Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.“
Dem Antrag beigefügt wird ein tabellarischer Lebenslauf und eine Begründung. Diese Begründung (Bitte unbedingt selbst schreiben, ChatGPT und Co zu nutzen, sind Gründe, dass der Antrag abgelehnt wird!) muss darstellen, warum man es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, auf Menschen zu schießen, bzw. eine Waffe in die Hand zu nehmen. Diese Begründung muss sich prinzipiell auf das Gewissen berufen. Eine Verweigerung nur mit Blick auf bestimmte Kriege etc. ist als situationsbedingte KDV nicht durch das Grundgesetz geschützt. Sofern noch keine Musterung erfolgt ist, wird nach Einreichen des Antrages beim „Bundesamt für Personalmanagement“ der Bundeswehr (vor dem 1.1.2026 beim „Karrierecenter“ der Bundeswehr) eine Musterung durchgeführt. Hier will das Militär einerseits Daten bekommen, andererseits Macht demonstrieren. Ist die Musterung rechtskräftig, wird der Antrag an das „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ (BaFzA) weitergeleitet, das final entscheidet.
Wer kann helfen?
Mit einer Entscheidung gegen den Kriegsdienst und dem Antrag auf KDV ist man zum Glück nicht allein. Innerhalb kürzester Zeit hat die Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ein bundesweites Netzwerk von geschulten Berater*innen aufgebaut, die kompetent und kostenlos bei der Entscheidung und dem Antrag auf KDV unterstützen. In Sachsen-Anhalt kann über kdv-san@dfg-vk.de Hilfe angefragt werden, ab Januar 2026 wird es in Halle eine feste KDV-Beratung einmal im Monat geben, in Naumburg ab Februar. Unter https://verweigern.info lässt sich ein bundesweiter Überblick gewinnen und kann man lokale Ansprechpartner*innen finden.
Ralf Buchterkirchen, ist aktiv in der VVN-BdA, Bundessprecher*in der DFG-VK und berät aktiv zu Kriegsdienstverweigerung.
Kasten:
mehr Infos: https://verweigern.info,
https://sat.dfg-vk.de/beratung-zur-kriegsdienstverweigerung/
Mail: kdv-san@dfg-vk.de
Sprechzeiten:
- Halle: jeden 3.Montag im Monat von 15:00-17:00 Uhr in der Kleinen Ulrichsstr.3
- Naumburg: jeden 1. Donnerstag im Monat von 17:30-19:00, Cafe Engel, Engelgasse 3

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