Der Presserat hat meine Beschwerde wegen Verstoßes gegen die publizistischen Grundsätze bei der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) zurückgewiesen. Hintergrund meiner Beschwerde war eine Sonderveröffentlichung der MZ, die für einen „Blaulichttag“ warb. Auf mehreren Seiten wurde für eine Veranstaltung von MZ und Bundeswehr auf dem Verlagsgelände in Halle geworben. Zudem beschäftigten sich eine ganze Reihe von Artikeln mit Technik und Karrieremöglichkeiten beim Militär, allerdings ausschließlich in einer werbenden Form und nicht einer journalistisch kritischen Auseinandersetzung. Die Begründung des Presserates der Beschwerdezurückweisung indes ist interessant. Zum einen beziehen sie sich darauf, dass auf Seite 1 rechts oben im Kleingedruckten der (im normalen MZ-Layout gehaltenen) Beilage das Wort „Anzeige“ im Begriff Anzeigen-Sonderveröffentlichung auftaucht. Dies beziehe sich – so der Presserat auf die gesamte Beilage und nicht nur auf die zahlreich vertretenen Werbeanzeigen. Ok. Mein Hinweis, dass die Beilage nicht eindeutig als Werbung erkennbar sei, da es sich um eine gemeinsame Veranstaltung von Militär und Journalismus handele, wurde mit dem Hinweis abgetan, dass die Zusammenarbeit von Bundeswehr und Verlag nicht zu beanstanden sei, da keinerlei Anzeichen vorlägen, „dass durch diese Zusammenarbeit in irgendeiner Art und Weise die redaktionelle Berichterstattung der Zeitung über die Bundeswehr beeinflusst wurde“. Offensichtlich liest der Presserat die Mitteldeutsche Zeitung nicht.
Im Grundsatz stört es den Presserat also nicht, dass ein Verlag als Bestandteil einer Tageszeitung ein Anzeigenblatt für die Bundeswehr schreibt (Verantwortlicher Redakteur Torsten Drabe), auf dem eigenen Gelände das Militär hofiert und dabei jede kritische Distanz missen lässt. Das mag presserechtlich juristisch korrekt sein, journalistisch ist es das aus meiner Sicht nicht.