Das Landgericht Köln hat entschieden, das die Beschneidung muslimischer Kinder gegen geltendes Recht verstößt. Was auf den ersten Blick, wie ein Fortschritt im Ringen um das Selbstbestimmungsrecht aussieht, bekommt auf den zweiten Blick einen mehr als nur schalen Beigeschmack. Denn eine Beschneidung ist weder mit Geniitialverstümmelung von Frauen oder mit den gewaltsamen Operationen an Intersexuellen zu vergleichen, wie dasendedessex schön deutlich macht. Vielmehr ist es ein schwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit, eine Frage, über die keine Abwägung stattgefunden hat. Vielmehr wird hier das vermeintlich „Andere“ gegen das „christliche“ Selbstverständnis entgegengehalten. Dieses Geselllschaftsbild, welches so Religionen und Wertverständnisse verschieden wichtet macht nachdenklich. Im Kontext der gesellschaftlichen Stigmatisierung muslimischen Glaubens offenbart sich ein Konsens, der Angst machen kann.